Entwicklung der Zertifizierungskriterien
Die Zertifizierungskriterien wurden durch den VFQ unter Beteiligung aller relevanten Gruppen entwickelt und in den "KVG-Standards" (KVG 1001:2014) niedergelegt.
Diese Zertifizierungskriterien werden regelmäßig durch den Standardgeber auf Ergänzungs- bzw. Veränderungsbedarf, insbesondere vor dem Hintergrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse, geprüft und ggf. angepasst.
Diese regelmäßige Überprüfung ist ein wesentlicher Bestandteil des Prozesses der kontinuierlichen Verbesserung im KVG-System.
Grundlagen der Zertifizierungskriterien
Grundlagen des KVG-Systems sind die einschlägigen Vorschriften der
- Sozialversicherungsträger
- Unfallverhütungsvorschriften
- kommunale Satzungen
- diverse DIN-Normen
- einschlägige technische Leitfäden
- Empfehlungen und Richtlinien
- die PEFC-Standards
- der aktuelle Stand der Technik
Schwerpunkte der Zertifizierung
- Qualität der Dienstleistung
- Umweltverträglichkeit der Dienstleistung
- Sozio-ökonomische Gesichtspunkte
Diese werden in den KVG-Standards wie folgt festgelegt:
Qualität der Dienstleistung
- Allgemeine Qualitätsanforderungen (Prozess)
- Planung, Durchführung, Überwachung von Prozessen
- treffen von Maßnahmen zur Verbesserung
.
- Dokumentationsanforderungen (Qualitätsziele und –politik)
- Aufzeichnungen zur Auftragsabwicklung und Auftragsdurchführung
- Festlegung von Zuständigkeiten Abläufen und Verantwortlichkeiten
(Stellenbeschreibung, Arbeitsanweisungen)
.
- Kundenorientierung
- Kommunikation mit dem Kunden, Beauftragung, regelmäßige Leistungsmeldungen, Abnahmeprotokolle
- Höflichkeit, Freundlichkeit, Erscheinungsbild
.
- Personelle Ressourcen
- kompetentes Personal/Nachunternehmer durch angemessene Ausbildung, Schulungen und Fertigkeiten und Erfahrungen
- angemessene Arbeitsumgebung
.
- Bereitstellung sonstiger Ressourcen
- Kapazitätsplanung von Maschinen, Technik und Material
.
- Kapazitätsplanung von Maschinen, Technik und Material
- Regionalität der Dienstleister
Umweltverträglichkeit der Dienstleistung
- Umwelt- und Ressourcenschonung
- jährliche Unterweisung zur Rücksichtnahme auf geschützte Lebensräume und Schutzgebiete, sowie gefährdete Tier- und Pflanzenarten
- besondere Sorgfalt für Uferbereiche, Grund- und Oberflächenwasser
- Kontrolle auf Brut- und Niststätten
- Beachtung ortsüblicher Ruhezeiten
..
- Pflanzenschutzmitteleinsatz
- ausschließlich nach behördlicher Genehmigung
- Beschränkung auf das notwendige Maß
- möglichst umweltverträglicher Einsatz
- Erfolgskontrolle und Dokumentation bei jedem Einsatz
..
- Saat- und Pflanzgut
- aus überprüfbarer Herkunft
- gentechnisch veränderte Organismen kommen nicht zum Einsatz
..
- Eignung- Umweltverträglichkeit und Ausbringungsmenge von Streumitteln
- auf die geringstmögliche Streumenge wird geachtet
- Winterdiensteinsätze erfolgen möglichst frühzeitig
(Festfahren vermeiden, Salzverbrauch reduzieren)
..
- Einsatz von Fahrzeugen, Bodenschonung
- bei PKW und LKW wird die grüne Umweltplakette angestrebt
- bei verdichtungsempfindlichen Böden, geringe Bodenfeuchtigkeit, geringeren Reifeninnendruck, geringe Radlasten, möglichst Breitreifen, möglichst großer Reifendurchmesser
- Material wird möglichst an gut ausgebauten Wege zwischengelagert
- auf Schutz von Biotopen wird geachtet
..
- Bioöle und Sonderkraftstoffe
- Beleg an der Maschinen mitführen
- ausreichend dimensionierte Notfallsets für Ölhavarie an Bord jeder Maschine
..
- Umweltschadensversicherung
- Basisdeckung über 3 Mio. Euro
..
- Basisdeckung über 3 Mio. Euro
- Verwendung umweltfreundlicher Werkstoffe, Recycling
- Organische Stoffe werden dem biologischen Kreislauf wieder zugeführt
- Abfälle werden ordnungsgemäß entsorgt
- die Behandlung und Entsorgung von Problemmüll wird nachvollziehbar dokumentiert
- Düngung erfolgt nach Bestandsentwicklung, Bodenuntersuchung und Herstelleranforderung
..
- Sonstige allgemeine Anforderungen an zertifizierte Unternehmen
- soweit möglich Ökostrom und Heizmittel und Papier aus nachhaltiger Forstwirtschaft (PEFC)
Sozio-ökonomische Gesichtspunkte
- Qualifikation des Personals, Aus-, Fort- und Weiterbildung
- eingesetztes Personal ist in die anstehenden Arbeitsaufgaben und für die zum Einsatz kommende Technik ausgebildet und eingewiesen
- Weiterbildungen und Nachschulungen, sowie jährliche Unterweisungen sind obligatorisch
- Maschinenführer verfügen über entsprechende Führerscheine
.
- Entlohnung
- nach geltenden Tarifverträgen, oder Orientierung nach dem jeweiligen Branchentarif
.
- nach geltenden Tarifverträgen, oder Orientierung nach dem jeweiligen Branchentarif
- Betriebliche Mitwirkung; Gesundheitsschutz und Unfallverhütung
- arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung gemäß VSG 1.2
- Auslage Unfallverhütungsvorschriften
- alle Maschinen und Geräte werden regelmäßig auf Funktionsfähigkeit und Sicherheit geprüft und gewartet (Prüfbücher)
- sorgfältige Auftrags und Kapazitätsplanung, Vermeidung von Arbeitsengpässen, vor jedem Arbeitseinsatz erfolgt eine Gefahrenermittlung
- das Verhalten im Notfall ist abgestimmt, ausgebildete Ersthelfer sind verfügbar